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NWB Nr. 52 vom Seite 3879

Das BMF-Schreiben zur Tarifermäßigung bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Die Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwendung des § 32c EStG

Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler

[i]Kanzler in Kanzler/ Kraft/Bäuml, EStG, 5. Aufl. 2020, § 32c EStG, NWB MAAAH-35506 Die mit dem sog. JStG 2019 beschlossene Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 32c EStG ist nach Billigung durch die EU-Kommission zum in Kraft getreten. Mit Schreiben v.  (BStBl 2020 I S. 952) nimmt das BMF zu einer Vielzahl von Anwendungsfragen, die die neue Vorschrift aufwirft, Stellung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Hintergrund

[i]Wiegand, NWB 9/2017 S. 649Nachdem die OFD Frankfurt bereits am , im Vorgriff auf das zu erwartende Anwendungsschreiben zu § 32c EStG, eine Verfügung ( NWB EAAAH-61300) veröffentlicht hatte, erschien am das geringfügig erweiterte BMF-Schreiben zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, das von allen mit der Besteuerung von Land- und Forstwirten befassten Beratern lange erwartet worden war ( BStBl 2020 I S. 952). [i]Von der Tarifglättung zur TarifermäßigungDenn immerhin wurde eine erste Fassung dieser Vorschrift bereits 2016 in das EStG eingefügt, vielfach kommentiert und von der Finanzverwaltung mit Anordnungen bedacht (s. etwa NWB TAAAH-60323), ohne jemals in Kraft getreten zu sein.

Das BMF-Schreiben geht in einem ersten Abschnitt auf die Entwicklung dieser Vorschrift und ihre Wan...BGBl 2019 I S. 2451BGBl 2020 I S. 597