Steuerrecht aktuell 2/2020
2020
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J. Einkommensteuer
I. Rechtsprechung
1. Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts in einer geänderten Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung auch vor Veranlagung nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG möglich
(Michael Pospischil)
Zusammenfassung der Entscheidung
Im Rahmen der Körperschaftsteuerfestsetzung für das Jahr 2011 berücksichtigte die Klägerin, eine GmbH, einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG a. F. in Höhe von 200 TEUR für die beabsichtigte Anschaffung von Windenergieanlagen. Die Investition erfolgte im Streitjahr 2012. Mit der Abgabe der Steuererklärungen für das Streitjahr in 2013 war ein nach Handelsrecht erstellter Jahresabschluss sowie eine Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV zur Anpassung der Ansätze an die steuerrechtlichen Vorschriften beigefügt. Hierin wurde die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG geltend gemacht.
Im Jahr 2014 reichte die Klägerin eine korrigierte Überleitungsrechnung ein, in der Sie nunmehr die Anschaffungskosten der Windenergieanlagen nach Maßgabe des § 7g Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 EStG a. F. um 200 TEUR herabsetzte.
Nach Ansicht des Finanzamts handelt es sich bei der begehrten Kürzung der Anschaffungskosten in der korrigierten Überleitungsrechnung aus 2014 um eine unzulässige Bilanzänderung i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG.
Das FG Mecklenb...