Steuerrecht aktuell 2/2020
2020
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D. Internationales Steuerrecht
I. Rechtsprechung
1. Einkünftekorrekturen im Dreiecksfall
(I R 14/16), NWB EAAAH-57860
(Dr. Christian Kahlenberg und Rebekka Rein)
Zusammenfassung der Entscheidung
Die Korrektur der sog. Dreicks-vGA weicht der Korrektur gem. § 1 Abs. 1 AStG insoweit der nicht einlagefähige Vorteil „verbracht wird“ und daher nicht der zutreffende Inlandsgewinn besteuert werden kann.
Klägerin ist eine inländische GmbH, die Alleingesellschafterin und zugleich Organträgerin der inländischen A-GmbH ist. Die Klägerin und A-GmbH vergaben jeweils verzinsliche (6,3 % p. a.) Darlehen an C-s.r.o., Schwestergesellschaft der A-GmbH bzw. Tochtergesellschaft der Klägerin mit Sitz in Tschechien. Beide verzichteten rückwirkend und für die Zukunft auf die Zinsforderungen aus dem Darlehen, worauf das Finanzamt (fiktive) Zinseinnahmen von 6,3 % p. a. außerbilanziell gem. § 1 AStG wieder hinzurechnete. Das Finanzgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. In dem rückwirkenden Verzicht der Klägerin und A-GmbH auf die bis dahin entstandenen Zinsansprüche liege eine verdeckte Einlage in die C-s.r.o vor. Hinsichtlich des Verzichts auf zukünftige Zinsen sei eine Einkünftekorrektur nach § 1 AStG durch Ansatz ...