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Bilanzierung eines operating lease in der Pandemie
I. Einführung
Die auf dem risk-and-rewards-Konzept beruhenden Vorgaben beim Leasinggeber wurden nahezu unverändert fortgeführt. Als direkte Reaktion auf die als Folge der Covid-19 Pandemie verordneten Einschränkungen bestehender Nutzungsvereinbarungen wurden zahlreiche Nebenabreden, insbesondere Mietkürzungen und -stundungen zwischen Leasingnehmer und -geber vereinbart. Anders als für den Leasingnehmer sieht das Regelwerk keine Erleichterungen, auch nicht über eine Ergänzung für die Bilanzierung des Leasinggebers, vor. Es ergeben sich, abhängig davon, ob die bestehenden Bedingungen fortgeführt oder modifiziert werden, verschiedene Fragestellungen.
II. Fortführung der Bedingungen
1. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
Staatlich verordnete Nutzungsbeschränkungen wirken sich unmittelbar auf die Möglichkeit eines Leasingnehmers zur Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen aus. Für den Leasinggeber ergeben sich daher Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, somit der Vereinnahmung ( collectability) von Mietzuflüssen. Die Realisation von Mieteinnahmen setzt – anders als die Vorgaben zur Erlösrealisation, nach denen die Wahrscheinlichkeit des (Ressourcen-...