1. Die teilentgeltliche Übertragung eines Betriebs ist einheitlich zu beurteilen (sog. Einheitstheorie). Nur soweit das Entgelt
den (Netto-)Buchwert (das Kapitalkonto) übersteigt, entsteht ein Gewinn des Übergebers; ist das Entgelt niedriger, ist der
Buchwert fortzuführen (§ 6 Abs. 3 EStG); es entsteht kein Verlust.
2. Überträgt eine Mitunternehmerschaft ein Grundstück unentgeltlich auf einen ihrer Mitunternehmer und bebaut dieser es innerhalb
der Frist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG mit einem selbstgenutzten Wohnhaus, ist für die Übertragung rückwirkend der Teilwert
anzusetzen. Das Entnahmeprivileg des § 13 Abs. 5 EStG kommt nicht zum Ansatz.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2021 S. 242 Nr. 4 DStRE 2021 S. 826 Nr. 13 EStB 2021 S. 173 Nr. 4 IAAAH-65146
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.