Aufrechnung des Finanzamts mit nach § 27 Abs. 19 UStG abgetretenen Nachforderungsansprüchen von Bauleistenden gegen Steuererstattungsansprüche des Leistungsempfängers ist zulässig?
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1. War die Aufrechnung der an das FA abgetretenen Umsatzsteuernachforderungsansprüche mit Erstattungsansprüchen bzgl. Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag rechtsfehlerhaft?
2. War es rechtserheblich, dass nicht die Klägerin (Leistungsempfängerin), sondern ihre Organträgerin den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer gem. § 27 Abs. 19 UStG gestellt hat?
3. Wurden zivilrechtliche Ansprüche gegen die Klägerin, auf Grund der Einführung des § 27 Abs. 19 UStG, zu Unrecht gem. § 313 BGB hergeleitet und hätte die Beurteilung über das Bestehen der Umsatzsteuernachforderungsansprüche auf dem Zivilrechtsweg geklärt werden müssen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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EAAAH-64975