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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 4 V 794/20 A (Erb)

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 2; ErbStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 3; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 4; FGO § 69

Schenkungsteuerfreibetrag für Urenkel Steuerfestsetzung bei Übernahme der Schenkungsteuer im Innenverhältnis

Leitsatz

  1. Der Freibetrag des § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG steht nur den Enkelkindern des Erblassers oder Schenkers, nicht jedoch auch dessen Urenkelkindern zu.

  2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG vorliegen, weil das Kind und das Enkelkind im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bereits verstorben waren.

  3. Die Schenkungsteuer kann ermessensfehlerfrei gegen den Beschenkten festgesetzt werden, wenn der Schenker die geschuldete Steuer nur im Innenverhältnis der Gesamtschuldner übernommen hat.

Fundstelle(n):
YAAAH-64293

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