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OFD Koblenz - S 2230

Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für das Kalenderjahr 1999

1 Allgemeines

Für die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte (LuF) für das Kalenderjahr (Kj.) 1999 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 1999/2000 gelten die grundlegenden Anordnungen in den Rundverfügungen (Rdvfg.) vom - S 2230 A - St 312 - und vom - S 2230 A - St 32 3 -, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

2 Schätzungslandwirte

2.1 Allgemeines

Die Grundsätze zur Schätzung des Gewinns von LuF gelten weiterhin uneingeschränkt (siehe Tz. 3.1 ff. der o. g. Rdvfg. vom ).

2.2 Schätzungsausgangsbetrag

2.2.1 Einteilung der Betriebe

Die bisher maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen, aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen

 -------------------------------------------------------------------------
 Einteilung        1             2            3           4         5
 in die
 Gruppen      Getreidebau  Hackfruchtbau  Veredelung  Milchvieh  Futterbau
 -------------------------------------------------------------------------
   Anbauflächen in v. H. der landwirtschaftlichen Produktionsfläche (LP)
 -------------------------------------------------------------------------
 Getreide     über 50      über 50        über 50     unter 50   unter 50



















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