Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht
3. Aufl. 2020
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B. Steuerabzugsverfahren beschränkt Steuerpflichtiger
1. Steuerpflicht ausländischer Künstler, Sportler und Dritter
Vergütungen an ausländische Sportler, Künstler oder Dritte (wie Künstlerverleihgesellschaften, Sportvereine, Dachverbände), die durch Darbietungen in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen grds. der inländischen Ertrag- und Umsatzsteuer. Beide Steuerarten werden für Steuerausländer beim Schuldner der Vergütung erhoben (die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer als Entrichtungssteuerschuld gem. § 50a EStG, die Umsatzsteuer im Rahmen der Steuerschuldumkehrung nach § 13b UStG).
1.1. Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung
1.1.1 natürliche Personen
Ein Künstler oder Sportler ist dann beschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG), wenn er in Deutschland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, aber sog. inländische Einkünfte i. S. von § 49 EStG bezieht.
Für die Art der Einkommensteuerpflicht ist es unmaßgeblich, welche Staatsangehörigkeit der Künstler oder Sportler besitzt. Auch ein deutscher Künstler mit Wohnsitz auf Mallorca (Spanien) und ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist nur mit seinen inländischen Einkünften be...