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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 1534/18

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 S. 2a; EStG § 22 Nr. 1 S. 3a bb

Besteuerung einer Destinatärsvergütung

Leitsatz

  1. Der steuerrechtliche Begriff der Leibrente setzt gleichmäßige Leistungen voraus; daran fehlt es, wenn die Höhe der Rente an Bemessungsgrößen wie Umsatz oder Gewinn anknüpft, deren Schwankungen über die von Wertsicherungsklauseln hinausgehen.

  2. Wiederkehrende Leistungen in Gestalt von Destinatärsvergütungen sind keine Leibrenten und daher in voller Höhe als sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn die zu erwartende Leistungshöhe infolge der Abhängigkeit von einer variablen Bemessungsgrundlage nicht im Voraus bestimmbar ist.

  3. Diese Grundsätze gelten ebenso, wenn hierneben ein Zahlungshöchstbetrag festgelegt ist, der nur dann nicht zu erfüllen ist, wenn das Einkommen des Zahlungsverpflichteten eine bestimmte Höhe unterschreitet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAH-63131

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