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§§ 10 ff. ErbStG Bewertung des übrigen Vermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer - gleichlautende Erlasse -
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Inhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich 2 Wertpapiere, Aktien und Anteile sowie Investmentzertifikate 3 Kapitalforderungen und Schulden sowie Ansprüche und Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen 4 Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Sparbriefe 4.1 Bundesschatzbriefe 4.2 Finanzierungsschätze 4.3 Sparbriefe 5 Zero-Bonds 5.1 Börsennotierte Zero-Bonds 5.2 Nichtnotierte Zero-Bonds 6 Einlage des typischen stillen Gesellschafters 7 Sachleistungen und Vermächtnisse 7.1 Sachleistungsansprüche und Sachleistungsverpflichtungen 7.2 Vermächtnisse 8 Erfindungen und Urheberrechte 9 Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln 10 Übrige körperliche Vermögensgegenstände 11 Bodenschätze |
1 Anwendungsbereich
Dieser Erlaß gilt für die Bewertung des Vermögens, das nicht land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen oder Betriebsvermögen ist (übriges Vermögen), für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab .
2 Wertpapiere, Aktien und Anteile sowie Investmentzertifikate
Für Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Besteuerungszeitpunkt an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel oder zum geregel...BStBl II S. 626BStBl II S. 490