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Sozialversicherung | Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021 (Bundesregierung)
Das Bundeskabinett hat am die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für 2021 beschlossen. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem auf jährlich 58.050 € (monatlich 4.837,50 €). Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 64.350 € jährlich (monatlich 5.362,50 €).
Hintergrund: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Die Bundesregierung führt aus:
Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Für die Beitragsbe...