Entstehen des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
zinslos gestundete Kaufpreisforderung
Leitsatz
1. Der Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entsteht im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen
Eigentums auf den Erwerber unabhängig davon, ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist
und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt.
2. § 6 EStG gilt nur für die Ermittlung des laufenden Gewinns.
3. Die in Geld bestehende Gegenleistung für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist grundsätzlich mit dem Nominalwert
als Veräußerungspreis anzusetzen.
4. Die Aufteilung der zinslos gestundeten Kaufpreisforderung in einen Kapital- und einen Zinsanteil kommt nicht in Betracht,
wenn die Vertragsparteien den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung weitgehend offengelassen haben.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 1/2021 S. 5 DStR 2021 S. 6 Nr. 8 DStRE 2021 S. 272 Nr. 5 VAAAH-59953
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