Fallsammlung Einkommensteuer
23. Aufl. 2020
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Kapitel 8: Gewinnermittlung
Vorbemerkungen
Bei den Gewinneinkünften des § 2 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG gibt es fünf Gewinnermittlungsarten:
die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) nach § 4 Abs. 1 EstG,
die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) nach § 5 EStG,
die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und
die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG, die ausschließlich von Land- und Forstwirten unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann;
außerdem gibt es für deutsche Reeder eine weitere pauschalierte Form der Gewinnermittlung (Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG).
Die nach § 162 AO mögliche Schätzung des Gewinns ist keine besondere Gewinnermittlungsart. Die Gewinnermittlungsart kann freiwillig geändert werden oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung geboten sein, z. B. wenn ein Überschussrechner buchführungspflichtig wird.
8.1 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist vorgesehen für buchführungspflichtige Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende sowie für alle Bezieher von Gewinneinkünften, die freiwill...