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BdF - IV B 2 - S 2241 a - 8/92 BStBl 1992 I 123

Begriff des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG und Begriff der nicht unwahrscheinlichen Vermögensminderung i. S. des § 15a EStG; hier: Anwendung der - und - VIII R 111/86 -

Der - (BStBl 1992 II S. 167) zum Begriff des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG und mit Urteil vom gleichen Tage - VIII R 111/86 - (BStBl 1992 II S. 164) zum Begriff der nicht unwahrscheinlichen Vermögensminderung i. S. des § 15a EStG entschieden. Zu der Frage, welche Folgerungen aus den vorgenannten BFH-Urteilen zu ziehen sind, wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:

1 Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG

1.1 Keine Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens

Mit Urteil vom - VIII R 31/88 - (BStBl II 1992 S. 167) hat der BFH entschieden, daß bei der Ermittlung des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG das - positive und negative - Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten außer Betracht zu lassen ist. Nach dem BFH-Urteil ist für die Anwendung des § 15a EStG das Kapitalkonto nach der Steuerbilanz der KG unter Berücksichtigung etwaiger Ergänzungsbilanzen maßgeblich. Die bisherige Verwaltungsauffassung, wonach auch das Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten in die Ermittlung des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG einzubeziehen war (vgl. Abschnitt 138 d Abs. 2 ES...

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