Der optimale Kurzvortrag
15. Aufl. 2020
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5. Ertragsteuerrecht
Thema 44 Abgrenzung Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit
Einleitung
Nach der Legaldefinition des § 15 Abs. 2 EStG ist negatives Tatbestandsmerkmal eines Gewerbetreibenden die Ausübung eines freien Berufs oder eine andere selbständige Arbeit.
Die freiberufliche Tätigkeit/sonstige selbständige Tätigkeit und die gewerbliche Tätigkeit schließen sich aus.
Hauptteil
Prüfungsfolge:
Freiberufliche Tätigkeit?
Katalog-Berufe oder
diesen ähnliche Berufe oder
wissenschaftlich/künstlerisch/schriftstellerisch/unterrichtend/erzieherisch und
selbständig ausgeübt (bei Fehlen: gewerbliche Tätigkeit) und
bei Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte: leitend/eigenverantwortlich/aufgrund eigener Fachkenntnis (bei Fehlen: gewerbliche Tätigkeit):
Leitung: Organisation selbst bestimmen/Arbeiten seiner beruflich vorgebildeten Mitarbeiter kontrollieren
Eigenverantwortlichkeit: Übernahme der fachlichen Verantwortung („Persönlichkeitsstempel des Berufsträgers“)
=> freiberufliche Tätigkeit (+)
Bedeutung der Abgrenzung