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Online-Nachricht - Donnerstag, 17.09.2020

Sozialversicherung | Referentenentwurf zur Rechengrößenverordnung 2021 (BMAS)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vorgelegt.

Hintergrund: Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gem. der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2021 im Überblick:

  • Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (u.a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen...