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StuB Nr. 18 vom Seite 728

Steuerfreie Ausfuhrlieferung – BMF setzt für Unternehmen günstige Rechtsprechung des EuGH um

Dipl. Finanzwirt (FH), M.A. Anne C. Griesfeller, Mannheim

I. Ausgangslage

Gelangt der Gegenstand einer Lieferung aus der EU in das Drittlandsgebiet, kann grds. eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 i. V. mit § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG vorliegen. Die dafür gesetzlich geforderten Voraussetzungen müssen jedoch vom leistenden Unternehmer nach § 6 Abs. 4 UStG nachgewiesen werden (sog. Buch- und Belegnachweis). Der Buchnachweis erfordert gewisse Aufzeichnungen in der Buchführung (vgl. § 13 UStDV). Aus dem Belegnachweis, welcher Bestandteil des Buchnachweises ist, müssen sich die Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben, inbesondere, dass der leistende Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand ins Drittland befördert oder versendet hat (vgl. § 8 UStDV).

Im Rahmen von Betriebsprüfungen stehen steuerfreie Ausfuhrlieferungen regelmäßig im Fokus der Finanzverwaltung. Dabei ist in der Praxis vermehrt zu sehen, dass die Betriebsprüfung die vom Unternehmer in der Umsatzsteuererklärung gemeldeten steuerfreien Ausfuhrlieferungen/Fibu-Daten mit der ihr zur Verfügung stehenden Datenbank OZEAN (Online-Zugriff der Finanzverwaltung auf Ein- und Ausfuhr-Daten) abgleicht und daraus resultierenden Differenzen zur Disposition stellt. Im Allgemeine...