Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BMF - S 1301 BStBl 1970 I 1000
Revisionsprotokoll vom zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Umfrage bei den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Durchführung des Revisionsprotokolls vom zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen folgendes: I. Ausschüttungen französischer Kapitalgesellschaften (ausgenommen Ausschüttungen auf wesentliche Beteiligungen und sonstige nicht zur Gutschrift berechtigte Dividenden) A. Die Abkommensregelung Bei in der Bundesrepublik ansässigen Aktionären französischer Kapitalgesellschaften wird - die französische Kapitalertragsteuer (Normalsatz: 25 v.H.) voll erstattet bzw. nicht erhoben; - bei der Veranlagung zur deutschen Einkommen- (Körperschaft-)steuer ein Betrag von 50 v.H. der Ausschüttung als "Steuergutschrift" auf die deutsche Steuer des Aktionärs angerechnet oder erstattet. Dieser Betrag ist als zusätzliche Einnahme in die Einkünfte des Aktionärs aufzunehmen. Der französische Fiskus gewährt einen Betrag von 27,5 v.H. der Bruttodividende (Steuergutschrift abzüglich Kapitalertragsteuer von 15 v.H. auf Dividende + Gutschrift) der deuts... |