1. Nach Auffassung des erkennenden Senats kann die Änderung eines Steuerbescheids – trotz einschlägiger Änderungsvorschrift
und materiell-rechtlicher Richtigkeit des Änderungsbegehrens – versagt werden, wenn ein Stpfl. zu seinen Lasten einer Übergangsregelung
einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zustimmt, deren Gegenstand die umstrittene Besteuerungsgrundlage ist.
2. Die Zustimmungserklärung zu einer Übergangsregelung zielt auf die Veränderung einer verfahrensrechtlichen Position ab.
Sie steht damit einer Prozesshandlung nahe und muss daher wie diese unwiderruflich sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 1091 Nr. 15 StB 2020 S. 267 Nr. 9 YAAAH-57045
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