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RENO Nr. 8 vom Seite 9

Das Einkommensteuergesetz (Teil 1)

Christoph Wenhardt, Steuerberater; Brühl

Im Folgenden soll ein Überblick über das Einkommensteuerrecht gegeben werden. Dies soll anhand von Fragen und Antworten geschehen.

Allgemeines

Die Einkommensteuer wird im Einkommensteuergesetz (abgekürzt EStG) geregelt. Dabei sind persönlich steuerpflichtig alle natürlichen Personen.

Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Wie dieses zu ermitteln ist, ergibt sich aus § 2 EStG. Dabei ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen wie folgt (vereinfachend dargestellt, eine ausführliche Darstellung enthält die Einkommensteuerrichtlinie R 2 EStR):

Summe der Einkünfte


Tabelle in neuem Fenster öffnen
./.
Altersentlastungsbetrag
./.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
=
Gesamtbetrag der Einkünfte
./.
Verlustabzug
./.
Sonderausgaben
./.
außergewöhnliche Belastungen
=
Einkommen
./.
Kinderfreibeträge
./.
Härteausgleich
=
zu versteuerndes Einkommen

Nach Anwendung des Tarifs auf das zu versteuernde Einkommen ergibt sich die tarifliche Steuer. Aus dieser ermittelt sich dann die letztendlich festzusetzende Einkommensteuer. Diese wird im Rahmen der Steuerfestsetzung vom Finanzamt durch einen Einkommensteuerbescheid festgesetzt.

Dabei gibt es Einkommensteuertabellen, aus denen man die entsprechende Einkommensteuer ablesen kann. Man unterscheidet hierbei eine

  1. Grundtabelle: Diese ko...

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