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IK Nr. 8 vom Seite 9

Eine Forderung fällt aus – was nun?

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Kaum eine Woche vergeht, in der nicht von einer Insolvenz eines Unternehmens berichtet wird. In vielen Fällen sind es bekannte Namen, für die das vorläufige Ende verkündet wird. Die Folgen sind meist Entlassungen von Beschäftigten, aber auch der Ausfall von Forderungen von Lieferanten oder anderen Gläubigern. Wir machen Sie in diesem Beitrag mit den Grundlagen des Insolvenzrechts bekannt und zeigen Ihnen, wie man im Rechnungswesen darauf reagieren muss.

Ein Ausfall kommt selten überraschend

Forderungsausfall ist ein Schreckensgespenst für jeden Gläubiger. Aber kann so etwas wirklich überraschend kommen? Eigentlich nicht, denn es gibt deutliche Signale, die auf eine negative Entwicklung bei Schuldnern hinweisen.

Solche Signale sind z. B., wenn ein Kunde

  • seine Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung nicht ausgleicht.

  • die Skontierungsmöglichkeit der Rechnungen nicht mehr ausnutzt.

  • oftmals telefonisch nicht erreichbar ist.

  • um eine Verlängerung des Zahlungszieles bittet.

  • seine Rechnungen grundsätzlich verspätet ausgleicht.

  • das Insolvenzverfahren beantragt.

Das Gesetz schreibt die notwendige Vorsicht vor

Der Gesetzgeber fordert in § 253 Abs. 4 HGB sinngemäß, dass das Umlaufvermögen am Ende des Geschäftsjahres auf sein...

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