Außenprüfung; Feststellung; Grundstück; Sanierung; Steuergeheimnis
Rechtsfrage
Welche Daten dürfen im Rahmen einer Außenprüfung in Bezug auf §§ 7h und 7i EStG ermittelt und offengelegt werden?
Ist die Ermittlung, Offenbarung und Verteilung des (Roh-)Gewinns und der Vertriebskosten und die daraus resultierende Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zur Durchführung eines Besteuerungsverfahrens (hier: zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA) verhältnismäßig?
Gesetze: AO § 30, AO § 180 Abs 2, BGB § 1004, EStG § 7h, EStG § 7i
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.07.2020):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
LAAAH-53831