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BFH  - II R 9/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BewG § 151 Abs 1 S 2, BewG § 151 Abs 1 S 1, BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 2, BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 4, EStG § 15 Abs 3 Nr 2

Rechtsfrage

Ist das um Feststellung ersuchte Finanzamt nach § 151 Abs. 1 Satz 2 BewG berechtigt, eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG vorzunehmen, obwohl das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG für Betriebsvermögen angefordert hat?

Handelt es sich bei einer KG, deren Komplementärin eine rechtsfähige Stiftung ist, um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, weshalb die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 151 Abs. 1 Satz 2 BewG hätte erfolgen müssen?

Bindung; Erbschaftsteuer; Feststellung; Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Stiftung

Fundstelle(n):
NAAAH-53813

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