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Einkommensteuer | Wechsel der Gewinnermittlungsart eines Landwirts (FG)
Die Grundsätze des BFH zum Wechsel der Gewinnermittlungsart sind auch für den Wechsel zur Gewinnermittlung gem. § 13a EStG anzuwenden. Die richtige Besteuerung des einzelnen Geschäftsvorfalls hat Vorrang vor dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Die abgeltende Wirkung des § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 EStG steht dem nicht entgegen (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Streitig ist, ob beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung gem. § 13a EStG eine Überleitungsrechnung wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart vorzunehmen ist.
Das FG sah die Klage als unbegründet an und führte aus:
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind beim Wechsel der Gewinnermittlungsart vo...