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Online-Beitrag vom

Nachträgliche Rechtmäßigkeit eines wegen einer vGA geänderten Einkommensteuerbescheids

BFH urteilt zur „Taktung“ von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerbescheid bei § 32a KStG

Prof. Dr. Christian Möller, LL.M.

[i]Gehrmann, Verdeckte Gewinnausschüttungen, infoCenter, NWB QAAAA-88453 Nach § 32a KStG kann der Einkommensteuerbescheid eines Gesellschafters wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) geändert werden, wenn wegen der derselben vGA ein Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft geändert oder erlassen wird. Der BFH urteilt nun, dass ein die vGA berücksichtigender Einkommensteuerbescheid, der ergeht, bevor der Körperschaftsteuerbescheid geändert oder erlassen worden ist, rechtswidrig ist (, NWB IAAAH-51781). Die Rechtswidrigkeit des geänderten Einkommensteuerbescheids werde jedoch nachträglich beseitigt, wenn ein Körperschaftsteuerbescheid wegen derselben vGA vor Ablauf der für diesen Bescheid geltenden Festsetzungsfrist erlassen oder geändert werde.

I. Barzahlungen einer GmbH an dem Gesellschafter nahestehende Person

[i]Enge geschäftliche Beziehungen zwischen einem GmbH-Gesellschafter und dem Empfänger von Barzahlungen der GmbHDer Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners. Dieser war im Streitjahr (2004) alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die im Jahr 2002 eine Yacht erworben hatte. Der Insolvenzschuldner behauptet, die GmbH habe die Yacht 2003 an einen spanischen Käufer verkauft, um einen Grundstückserwerb zu finanzieren, und sie im Streitjahr zu einem nied...