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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 15 | Kindergeld: Beendigung der Berufsausbildung bei Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung

Wenn ein Student nicht an einer Prüfung teilnimmt und dies nach der Studienordnung zwingend die Exmatrikulation nach sich zieht, endet das Studium nicht erst mit der offiziellen Exmatrikulation am Ende des Semesters, sondern bereits in dem Monat, in dem die Prüfung stattgefunden hat. Der Bundesfinanzhof hat jetzt in letzter Instanz ein entsprechendes Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.

Bekanntlich haben Eltern grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren, wenn diese für einen Beruf ausgebildet werden.

Normalerweise endet eine Berufsausbildung erst mit der Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung. Nicht schon mit der abschließenden Prüfung.

Wie sieht es aber aus, wenn ein Student nicht an der letzten Prüfung teilnimmt und dies nach der Studienordnung zwingend die Exmatrikulation nach sich zieht? Endet das Studium dann erst mit der offiziellen Exmatrikulation am Ende des Semesters? Oder bereits in dem Monat, in dem die Prüfung stattgefunden hat?

Das FG Mecklenburg-Vorpommern hatte zum Nachteil der Eltern in erster Instanz entschieden: Bereits der Nichtantritt zu der Prüfung dokumentiert den Abbruch des Studiums an eine...