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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1264/16 EFG 2020 S. 1135 Nr. 16

Gesetze: AO § 162 ; EStG § 20 ; AuslInvestmG § 1 ; AuslInvestmG§ 17 Abs. 3 ; AuslInvestmG§ 18 Abs. 3; InvStG 2004 § 2 ; InvStG 2004 § 4; InvStG 2004 § 5 ; InvStG 2004 § 6; AEUV Art. 63 ; FGO § 96

Keine Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Investmentfonds bei Vorlage detaillierter Rechenschaftsberichte

Leitsatz

Die im Rahmen der Besteuerung ausländischer Investmentfonds drohende Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG kann durch Nachweise abgewendet werden, die - und sei es schätzungshalber - den Rückschluss auf die ausländischen Besteuerungsgrundlagen erlauben, auch wenn diese nicht vollständig den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 InvStG entsprechen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2080 Nr. 36
DStR 2020 S. 8 Nr. 47
DStRE 2021 S. 18 Nr. 1
EFG 2020 S. 1135 Nr. 16
EStB 2020 S. 410 Nr. 10
PStR 2021 S. 26 Nr. 2
PAAAH-51971

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