Arno Peppmeier, Gerold Kurz

Bankbetriebslehre

12. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-470-10012-8

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Bankbetriebslehre (12. Auflage)

E. Risikomanagement

Ein sinnvolles Risikomanagement kann nur realisiert werden, wenn die relevanten Risikokategorien definiert und exakt gegeneinander abgegrenzt werden. Daher ist eine Systematisierung bankbetrieblicher Risiken unerlässlich.

Auf die Erläuterung bankaufsichtsrechtlicher Aspekte des Risikomanagements wird in diesem Kapitel verzichtet. Zurzeit sind die wesentlichen aufsichtsrechtlichen Vorschriften zum Umgang mit bankbetrieblichen Risiken in der VO (EU) Nr. 575/2013 (vgl. >> Kapitel A. 2.5 und >> Kapitel A. 2.6), in der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (vgl. >> Kapitel A. 2.6.1), in der VO (EU) 2015/61 (vgl. >> Kapitel A. 2.8) und in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) kodifiziert. Die MaRisk sind vor dem Hintergrund der erforderlichen ganzheitlichen Risikobetrachtung durch das Zusammenfassen der Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH), der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) und der Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision (MaIR) in einem Regelwerk entstanden. Dabei wurden die MaRisk um die Themengebiete Zinsänderungsrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko ergänzt.

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