Arno Peppmeier, Gerold Kurz

Bankbetriebslehre

12. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-470-10012-8

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Bankbetriebslehre (12. Auflage)

D. Handelsgeschäft

1. Börsenwesen

Unter Wertpapierbörsen versteht man organisierte Handelsmärkte für fungible (vertretbare) Wertpapiere. Die Wertpapierbörsen können Börsen für

  • Kassageschäfte oder

  • Termingeschäfte

sein. Auf Kassamärkten sind abgeschlossene Effektengeschäfte sofort zu erfüllen. Die Erfüllung der Handelsabschlüsse erfolgt außerhalb der Börse durch Lieferung und Zahlung der Effekten. Nach den Usancen der deutschen Wertpapierbörsen soll die Erfüllung bis zum zweiten Börsentag nach dem Tag des Geschäftsabschlusses abgewickelt sein. Im Gegensatz dazu werden Termingeschäfte erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt (Abschluss heute, Erfüllung in der Zukunft).

Das Kreditwesengesetz definiert Wertpapier- und Terminbörsen als Märkte, die von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht werden, regelmäßig stattfinden und für das Publikum unmittelbar oder mittelbar zugänglich sind (§ 1 Abs. 3e KWG).

1.1 Wesen und Struktur

An Wertpapierbörsen werden Wertpapiere in Form von Aktien, Anleihen, Genussscheinen, Optionsscheinen und anderen verbrieften Derivaten sowie Bezugsrechte unter einheitlichen Bedingungen gehandelt. Die wichtigsten Funktionen einer Wertpapierbörse sind:

  • Angebot und Nachfrage zum selben Zeitpunkt ...