Carsten Theile, Wolfgang Eggert

Jahresabschluss der kleinen Kapitalgesellschaften

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62823-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64843-4

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Jahresabschluss der kleinen Kapitalgesellschaften (3. Auflage)

4 Prozess und Verantwortlichkeit der Abschlussaufstellung

4.1 Aufstellungsverpflichtete

Verpflichtet zur Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Das sind bei einer:

Die Verpflichtung trifft jeweils alle gesetzlichen Vertreter. Sie sind sämtlich im Außenverhältnis und gegenüber den Gesellschaftern verantwortlich zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Eine abweichende Regelung in der Satzung/im Gesellschaftsvertrag ist unzulässig. Allerdings kann im Innenverhältnis die Aufstellung von nur einem oder mehreren Mitgliedern des Organs durchgeführt werden („Finanzvorstand, CFO“). Dies ist bei größeren Gesellschaften üblich. Bei kleinen Gesellschaften mit ggf. nur einem Mitglied des Organs stellt sich die Frage sachlogisch nicht.

Bei einer Gesellschaft in Liquidation bzw. Abwicklung

Jahresabschluss der kleinen Kapitalgesellschaften

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