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BFH  - IV R 4/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 48 Abs 1 S 4, EStG § 48 Abs 4 Nr 1, EStG § 4 Abs 4, AO § 160 Abs 1 S 1

Rechtsfrage

Schließt die Anmeldung und Abführung der Bauabzugssteuer durch den Leistungsempfänger auch dann gemäß § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Anwendung des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO aus, wenn Bauleistender eine inaktive Firma (ausländische Domizil- oder Briefkastengesellschaft) ist?

Ausland; Bauabzugsteuer; Benennungsverlangen; Betriebsausgabe; Domizilgesellschaft

Fundstelle(n):
BFH/PR 2022 S. 344 Nr. 12
GmbHR 2022 S. 361 Nr. 23
IAAAH-51408

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