Vollstreckungsverbot nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Leitsatz
Nach Einstellung des Insolvenzverfahrens kann sich der Schuldner nicht mehr auf das nach § 210 InsO bestehende Vollstreckungsverbot
für die vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstandenen Masseverbindlichkeiten berufen.
Eine Beschränkung der Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Masseverbindlichkeiten besteht mangels eines zurechenbaren
Handlungsbeitrages des Sachwalters nicht für Umsatzsteuerrückstände, die durch die Betätigung des Schuldners während eines
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung begründet wurden (vgl. für Einkommensteuerschulden: -, BFHE 260, 26, BStBl II 2018, 457).
Fundstelle(n): CAAAH-50798
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