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Track 10 | Gewerbesteuer: Wegfall der Unternehmensidentität kann zu abgekürztem Erhebungszeitraum führen
Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen. Die Überführung wesentlicher Betriebsgrundlagen, insbesondere von Wirtschaftsgütern mit erheblichen stillen Reserven, steht nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Einstellung des bisherigen Betriebs nicht entgegen (Änderung der Rechtsprechung).
Eine Erwähnung wert ist auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuer.
Der IV. Senat des BFH musste entscheiden: Ist bei einem unterjährigen Wechsel aller am Kapital einer Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter der Gewerbeertrag für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln? Oder muss eine getrennte Ermittlung für die Zeiträume vor und nach dem Gesellschafterwechsel erfolgen, wenn auf diesen Zeitpunkt ein Zwischenabschluss erstellt worden ist?
Nach Ansicht des FG Baden-Württemberg in erster Instanz führt ein unterjähriger Wechsel aller Mitunternehmer nicht zu einem abgekürzten Erhebungszeitraum. Positive, vor dem Gesellschafterwechsel entstandene Gewerbeerträge sei...