1 %-Regelung und Investitionsabzugsbetrag bei Wohnmobilen im Betriebsvermögen
Leitsatz
1) Kann das Verhältnis der privaten Fahrten zu den übrigen Fahrten nicht durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen
werden, findet die 1 %-Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auch Anwendung für im Betriebsvermögen befindliche Wohnmobile.
2) Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG für ein Wohnmobil sowie die in Anspruch genommene Sonderabschreibung
sind rückgängig zu machen, wenn der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass er das Wohnmobil zu mindestens 90% betrieblich
genutzt hat.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 40 DStRE 2020 S. 1289 Nr. 21 EFG 2020 S. 919 Nr. 13 KÖSDI 2020 S. 21848 Nr. 8 KÖSDI 2020 S. 22014 Nr. 12 KAAAH-49784
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