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Einkommensteuer | Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Abs. 2 LStR aktualisiert. Durch Artikel 7 des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes vom haben sich mit Wirkung ab Änderungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) ergeben. Dabei haben sich in Teilen sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Prozentsätze der maßgeblichen Umzugskostenpauschalen geändert. ( :001).
Zur Anwendung der §§ 6 bis 10 BUKG für Umzüge ab gilt Folgendes:
Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.
Der Höchstbetrag nach § 9 Abs. 2 BUKG, der für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind des Berecht...