Gewinnermittlungsart; Handelsschiff; Personengesellschaft; Schiff; Schifffahrt; Tonnagebesteuerung
Rechtsfrage
Muss bei einer Mehrschiffsgesellschaft die Absicht, Handelsschiffe im internationalen Verkehr langfristig zu betreiben, bei Ablieferung des ersten Schiffs vorliegen, oder kommt es auf jedes einzelne Schiff an? Bezieht sich der Betriebsbegriff auf das einzelne Schiff oder auf die Gesellschaft insgesamt?
Gesetze: EStG § 5a Abs 1, EStG § 5a Abs 4a, EStG § 5a Abs 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 23.05.2020): EFG 2020, 640 , Nichtzulassungsbeschwerde
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
OAAAH-49265