Verena Bettermann, Sina Dorothea Hankofer, Ute Lomb, Nicole Nolte, Ulrich ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01201-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65653-3

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4 (3. Auflage)

9. Aufbewahrung von Schriftgut

Täglich gehen unterschiedliche Informationen auf vielfältigen Wegen in einem Unternehmen ein und stapeln sich dann auf dem Schreibtisch der Assistenten. So kommt es leicht vor, dass unnötige Informationen aus Unsicherheit gehortet werden, aber auch, dass wichtige Dokumente in unübersichtlichen Ablagesystemen verloren gehen.

Die Aufbewahrung von Schriftstücken ist jedoch nicht nur von betrieblichem Interesse, sondern vom Gesetzgeber im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung geregelt.

MERKE

Kaufleute sind zur Aufbewahrung von Unterlagen durch das Handelsgesetzbuch (§§ 257 – 261 HGB) und der Abgabenordnung (§§ 146 – 147 AO) verpflichtet. Diese Unterlagen haben Gesetzeswert!S. 253


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Betriebliche Notwendigkeit
Gesetzliche Vorschriften
Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten
Internationale Normung
  • Gedächtnisstütze für Arbeitsprozesse
  • Beweisfunktion bei Ansprüchen nach außen
  • Dokumentation der Unternehmensentwicklung
  • GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Daten)
  • Unterlagen, die digital eingehen, müssen auch digital aufbewahrt werden
  • DIN ISO 15489
  • gilt für Unternehmen, die sich bestimmten Qualitätsgrundsätzen verschrieben haben

9.1 Wertstufen von Dokumenten

In der Praxis werden Schriftstücken meist unterschiedli...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

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