Verena Bettermann, Sina Dorothea Hankofer, Ute Lomb, Nicole Nolte, Ulrich ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01201-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65653-3

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4 (3. Auflage)

2. Interessenvertreter und ihre Aufgaben

Damit die Gesetzlichkeiten und Vorschriften, die die Ausbildung regeln, auch eingehalten werden, gibt es unterschiedliche Organe, die die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen überwachen.

2.1 Mitbestimmungsorgane im Unternehmen

2.1.1 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist ein Organ des Betriebsrates, welches insbesondere bei Belangen der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden bis 25 Jahre beratend zur Seite steht. Die Bildung und Aufgaben der JAV sind durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. In Betrieben mit Betriebsrat, in denen mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beschäftigt werden, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.


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Wählen dürfen:
Wählbar sind:
  • alle jugendlichen Arbeitnehmer, die nicht älter als 18 Jahre sind
  • Auszubildende, die nicht älter als 25 Jahre sind
  • alle Mitarbeiter, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Mitglieder des Betriebsrates sind nicht wählbar! S. 42

Alle zwei Jahre (in den geraden Jahren) im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November werden die neuen Jugendgremien im Betrieb gewählt. Vora...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

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