Keine nachträgliche Gewährung
des Rabattfreibetrags für ein Stromdeputat bei fehlender Rechtserheblichkeit
Leitsatz
1. Die nachträgliche
Gewährung des Rabattfreibetrags für ein Stromdeputat im Rahmen eines
beantragten Änderungsbescheids nach § 173 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 AO
scheitert trotz vorhandener neuer Tatsachen an der fehlenden Rechtserheblichkeit,
wenn im Zeitpunkt des Erlasses des zu ändernden Bescheids entgegenstehende
Verwaltungsanweisungen ("Ertragsteuer Fach-Info") vorhanden sind.
2. Ist nach ursprünglicher
Steuerfestsetzung ("Erstbescheid") ein Änderungsbescheid ergangen,
dessen Änderung begehrt wird, kommt es für die Beurteilung der neuen Tatsache
und der Rechtserheblichkeit auf den Zeitpunkt (der abschließenden
Zeichnung) des Änderungsbescheids an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 10 Nr. 37 DStRE 2020 S. 1194 Nr. 19 XAAAH-49194
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