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Kirchensteuer als Sonderausgabe und Zinsen nach § 233a AO als positive bzw. negative Erträge
Die zutreffende Erfassung der Zahlungen an das bzw. Erstattungen vom Finanzamt kann zu größeren Problemen führen, als es auf den ersten Blick erscheint. Regelmäßig stellt der eigentliche Zahlbetrag nicht den Wert dar, der in den Steuererklärungen zu erfassen ist. Insoweit sind im Einzelfall umfangreiche Berechnungen nötig, die bereits im Rahmen der Vorarbeiten zur Steuererklärung erledigt werden können. Hinsichtlich der Zinsen ergeben sich vergleichbare Problematiken auch im Rahmen der betrieblichen Buchhaltung.
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Kirchensteuerzahlungen bzw. -erstattungen als Sonderausgaben
[i]Aufteilung von Zahlungen in Sonderausgaben und Kirchensteuer zur AbgeltungsteuerGezahlte Kirchensteuern stellen grundsätzlich Sonderausgaben dar. Erstattete Kirchensteuern mindern die Sonderausgaben bzw. führen zu einem Erstattungsüberhang, der dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen ist. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer bzw. gesonderter Tarif nach § 32d Abs.1 EStG) erhoben wurde. Selbst in Fällen, in denen in einzelnen Bescheiden eine Kirchensteuerzahllast von 0 € ausgewiesen wird, kann eine Aufteilung notwendig sein. [i]Keine ungeprüfte Übernahme der Daten aus dem Steuerkonto-Online Es ist insbesondere anzumerken, dass daher regelmäßig auc...