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Online-Nachricht - Freitag, 08.05.2020

Verfahrensrecht | Auswahlermessen der Finanzbehörde bei Bekanntgabe von Steuerbescheiden (FG)

Das FA ist in seinem Ermessen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden nicht dahin beschränkt, dass Steuerbescheide nur der vom Steuerpflichtigen mit der Bearbeitung der Steuersache betrauten Rechtsanwaltskanzlei bekannt gegeben werden dürfen. Die Bevollmächtigung zur Bearbeitung der Steuerangelegenheiten eines Mandanten beinhaltet nicht zwangsläufig auch die Erteilung einer Empfangsvollmacht. Das Fehlen einer Empfangsvollmacht wird nicht dadurch ersetzt, dass die Finanzbehörde zuvor in der Sache mit der Kanzlei schriftlich korrespondiert hat (; nicht rechtskräftig: Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. II B 91/19).

Sachverhalt: Der Kläger war neben seiner Ehefrau Miterbe der 2013 verstorbenen Y, gegen d...

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