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STFAN Nr. 5 vom Seite 10

Steuerliche Erleichterungen in der Corona-Krise

StB Christoph Wenhardt, Brühl

Die Bundesregierung gewährt den Steuerpflichtigen in der Corona-Krise steuerliche Erleichterungen. Diese sollen hier im Folgenden zum Überblick – in Form von Fragen Antworten – dargestellt werden. Darüber hinaus soll auch auf einige Regelungen – ebenfalls in Form von Frage/Antworten – zur Soforthilfe für Kleinstunternehmen eingegangen werden.

Fragen und Antworten zu den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten

Die Fragen basieren u. a. neben dem und den gleichlautenden Ländererlassen vom insbesondere auf den Veröffentlichungen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern. Andere Bundesländer können hier abweichen, daher ist im Einzelfall zu prüfen, welche Erleichterungen jedes einzelne Bundesland vorsieht.

Wann kann ein nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffener Steuerpflichtiger der Corona Krise Stundungsanträge stellen?

Lösung

Welche Steuern fallen darunter?

Lösung

Gilt dies auch für Vorauszahlungen?

Lösung

Müssen für die gewährte Stundung Stundungszinsen gezahlt werden?

Lösung

Was gilt bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen?

Lösung

Wann ist insbesondere keine Stundung möglich?

Lösung

Was gilt bei Stundungsanträgen für nach dem fällige Steuern?

Lösung

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten