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NWB Nr. 19 vom

Aktuelles zur Anwendung des § 2b UStG in der Praxis

Dr. Gianna Burret

Mit dem JStG 2015 wurde das alte Umsatzsteuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) durch den neuen § 2b UStG abgelöst. Die meisten jPöR haben dann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich – im Wege der Option – übergangsweise die fortdauernde Anwendung des alten § 2 Abs. 3 UStG a. F. zu sichern. Sie hatten damit nun bald fünf Jahre Zeit, sich auf das neue Umsatzsteuerregime einzustellen; auch für diese jPöR steht nun aber zum Jahresende die Umsetzung des § 2b UStG an.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Mangelnde Zeit und fehlende Rechtssicherheit

[i]Karg, NWB 39/2019 S. 2861Trotz großer Bemühungen der jPöR, sich personell, strukturell und EDV-technisch auf die Neuerungen einzustellen, wird diese Frist nicht ausreichen. Von verschiedener Seite ist daher nun der Appell an die Bundesregierung gerichtet worden, diese Frist noch einmal um zwei weitere Jahre zu verlängern. Ferner baten die kommunalen Spitzenverbände darum, zur Klärung nach wie vor offener Anwendungsfragen eine Anrufungsauskunft nach dem Vorbild des § 42e EStG zu ermöglichen. Denn trotz mehrerer BMF-Schreiben zum neuen § 2b UStG sind zentrale Auslegungsfragen weiterhin offen; Rechtsprechung hierzu ist – mangels Anwe...