Bestandskraft von Steuerbescheiden nach Erledigungserklärungen in einem Klageverfahren
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Bestandskraft von Steuerbescheiden nach Erledigungserklärungen in einem Klageverfahren
Tritt durch die Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten in einem Klageverfahren gegen die auszulegende Einspruchsentscheidung auch Unanfechtbarkeit hinsichtlich eines im Einspruchsverfahren vorgetragenen, jedoch übersehenen und daher in der Einspruchsentscheidung nicht aufgeführten Streitpunktes ein oder ist diese Einspruchsentscheidung als Teileinspruchsentscheidung auszulegen, bei der hinsichtlich des nicht aufgeführten Streitpunktes keine Bestandskraft eingetreten ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAH-46751