Arbeitshilfe November 2023

Zu Lohnsteuerverbindlichkeiten führende Aufrechnungslagen stellen Rechtshandlungen dar, die der Anfechtung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO unterliegen und damit ein Aufrechnungsverbot gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO auslösen?

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Stellen zu Lohnsteuerverbindlichkeiten führende Aufrechnungslagen Rechtshandlungen dar, die der Anfechtung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO unterliegen und damit ein Aufrechnungsverbot gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO auslösen, selbst wenn die Lohnsteuer vorzeitig angemeldet worden ist und die Lohnsteuer wegen des früheren Zuflusses des Arbeitslohns entstand, obgleich der Monat und damit die zu erbringende Arbeitsleistung (als relevante Rechtshandlung) noch nicht erbracht worden war?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB JAAAH-46721