Antragsrecht auf Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1, 3 KraftStG ist kein höchstpersönliches Recht
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Kann die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte auch noch nach dem Tod des Behinderten von dessen Erben beantragt werden, oder handelt es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des Fahrzeughalters, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergeht?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
RAAAH-46701