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Arbeitshilfe April 2020

Soforthilfe für Kleinstunternehmen in der Corona Krise

Von StB Christoph Wenhardt; Brühl

Für Selbstständige und Unternehmer ist eine Soforthilfe vorgesehen. Diese kann bis zu 15.000 € betragen. Dabei ergänzen verschiedene Bundesländer noch die Hilfemaßnahmen des Bundes. Wie die Soforthilfe aussieht, soll hier im Folgenden – in Form von Fragen Antworten – dargestellt werden.

Fragen und Antworten

Die Fragen basieren neben den Veröffentlichungen durch den Bund auf der Antragsstellung des Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Voraussetzungen der weiteren Bundesländer können abweichen. Daher ist im Einzelfall zu prüfen, welche Voraussetzungen für die Soforthilfe vorgesehen sind und welche Soforthilfen jedes einzelne Bundesland vorsieht.

Für wen ist die Soforthilfe gedacht?

Die Soforthilfe ist gedacht für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe.

Können auch Landwirte den Antrag auf Soforthilfe stellen?

Auch Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten können den Antrag auf Soforthilfe stellen.

Wofür ist die Soforthilfe gedacht?

Die Soforthilfe soll bei der Bezahlung von Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten. Letztere können bspw. Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten sein.

Besteht ein Rechtsa...

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