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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 16 | Kindergeldprozess: Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder

Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen nach § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Der Grundsatz, dass Angehörige, und damit also auch volljährige Kinder, nach § 84 Abs. 1 FGO i.V.m. § 101 AO zur Verweigerung der Aussage berechtigt sind, gilt daher ausnahmsweise nicht im Kindergeldprozess. Volljährige Kinder haben hier somit kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Das nächste Urteil des Bundesfinanzhofs, das wir Ihnen nun vorstellen, betrifft das Kindergeld. Es geht zwar um eine verfahrensrechtliche Frage, diese ist aber für viele Kindergeldprozesse von Bedeutung. Der BFH hat nämlich entschieden: Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Volljährige Kinder haben daher bei Kindergeldprozessen kein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie sind verpflichtet, eine Aussage zu machen.

Im Streitfall waren die Eltern geschieden. Fraglich war: Wer konnte das Kindergeld für das gemeinsame Kind beanspruchen? Die Mutter oder der Vater? – Der Vater hatte beantragt, das Kindergeld zu seinen Gunsten festzusetzen, weil das Kind nicht mehr bei der Mutter lebe und er einen höheren ...