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Zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters
I. Vorbemerkung
1. Allgemeines
Durch die Entwicklung des Steuerrechts hin zum Steuerchaos in den letzten Jahren und die ständig gestiegene Steuerlast hat das Bedürfnis nach legal steuersparender Gestaltungsberatung stark zugenommen. Die Tätigkeit der steuerlichen Berater - künftig kurz StB genannt - ist dadurch über den Kreis der Gewerbetreibenden und selbständig Tätigen hinaus für weite Bevölkerungskreise erheblich gewachsen. Die Hektik - und teilweise Widersprüchlichkeit - in der Gesetzgebung, in manchen Fällen aber auch in der Rechtsprechung, hat die Gefahr einer Fehlberatung durch den StB erheblich erhöht und damit die Haftungsgefahr verschärft. Gleichzeitig zeigt sich - bis hin zu gesetzlichen Vorschriften - ein Trend, die Haftungsgefahren für die StB auf ein angemessenes und für den einzelnen Berufsangehörigen erträgliches Maß herabzumildern.
2. Rechtsgrundlagen der Berufstätigkeit der Steuerberater
a) Öffentlich-rechtliche Grundlagen
Mit der Verabschiedung des Steuerberatungsgesetzes vom 16. 8. 1961 (BGBl 1961 I S. 1301) wurde das Berufsrecht der steuerberatenden Berufsträg...BGBl 1972 I S. 1401BGBl 1994 I S. 1387